Heimatsee Bodensee – Ein See, drei Länder, keine Grenzen?

Redaktion Heimatsee- Günther Rettelbach • 20. Mai 2025

Heimatsee Bodensee – Ein See, drei Länder, keine Grenzen?

Zwischen Ufer und Utopie liegt der Bodensee – und gehört keinem allein.

Der Bodensee ist ein Gewässer der besonderen Art. Eingebettet zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz, ist er nicht nur ein Naturjuwel, sondern auch ein rechtliches Kuriosum. Denn anders als bei vielen anderen internationalen Gewässern wurden die Hoheitsgrenzen am Bodensee nie vollständig und abschließend festgelegt.


Grenzen? Ja. Aber nicht überall.

Während der kleinere Teil, der sogenannte Untersee, und der Konstanzer Trichter klare Grenzverläufe aufweisen, fehlt eine solche Regelung für den größeren Obersee fast vollständig. Der Seeabschnitt zwischen Meersburg, Konstanz und Bregenz gilt als besonders offen – und das nicht nur geografisch, sondern auch rechtlich.


Die Uferregionen sind in den jeweiligen Ländern eindeutig zugeordnet, doch auf dem offenen Wasser ist vieles bis heute nicht eindeutig definiert.


Drei Sichtweisen – keine Einigung

In der Fachwelt bestehen unterschiedliche Meinungen darüber, wie der See rechtlich zu betrachten sei:



  1. Gemeinsames Eigentum (Kondominium): Der See gehört allen drei Ländern gemeinsam, bis auf Hafenanlagen und Uferbereiche.
  2. Uferstaatenregelung (Haldentheorie): Der Flachwasserbereich – bis zu einer gewissen Tiefe – ist dem jeweiligen Uferstaat zugeordnet, der Rest gehört allen.
  3. Aufteilung entlang der Mitte (Realteilung): Der See wird gedanklich in drei Teile geteilt, jeder entlang der Mittellinie.


Bis heute konnte sich keine dieser Ansichten international durchsetzen. Das Erstaunliche dabei: Die Zusammenarbeit funktioniert trotzdem – oder vielleicht gerade deswegen – hervorragend.


Praktische Zusammenarbeit statt Besitzdenken

Trotz offener Eigentumsverhältnisse gibt es zahlreiche verlässliche Regelungen. In der Fischerei etwa benötigt jeder Berufsfischer eine Lizenz, die genau regelt, wo und wie gefischt werden darf. Auch bei der Trinkwasserversorgung wurden klare Entnahmerechte und Abstimmungsverfahren vereinbart.


Und selbst die Wasserschutzpolizeien der drei Länder koordinieren sich eng – bei Straftaten oder Unfällen auf dem See erfolgt die Zuständigkeit pragmatisch und effizient.


Ein Modell für Europa?

Der Bodensee zeigt, dass gemeinsames Handeln wichtiger sein kann als das Ziehen von Grenzen. Die internationale Zusammenarbeit rund um den Heimatsee funktioniert nicht trotz der fehlenden Festlegungen – sondern mit ihnen. Statt Abgrenzung steht hier das Gemeinsame im Vordergrund: der Schutz des Ökosystems, die Sicherung der Wassernutzung, der Tourismus, die Fischerei und der Frieden auf dem See.


Was bleibt?

Der Bodensee ist mehr als ein Gewässer. Er ist ein Symbol dafür, wie regionale Verbundenheit über nationale Grenzen hinaus wachsen kann. Ein Ort, an dem Kooperation den Vorrang vor Besitzansprüchen hat. Und genau das macht ihn zu dem, was er für viele ist: ein echter Heimatsee.


Autor: ReGü Redaktion Heimatsee


Quellen:  www.igkb.org

www.lubw.baden-wuerttemberg.de

 www.bodensee-wasserversorgung.de

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